Nutzungsordnung

Einleitung
Nach erfolgreicher Zertifizierung erhalten Unternehmen von DINUK e.V. ein gerahmtes Zertifikat sowie ein digitales Siegel zur Nutzung in digitalen und gedruckten Medien. Diese Nutzungsordnung regelt, in welcher Form die von DINUK e.V. bereitgestellten Zertifikate und Siegel verwendet werden dürfen und welche Grenzen dabei einzuhalten sind.
Die Vorgaben dienen dem Schutz der Aussagekraft, der Einheitlichkeit und der Glaubwürdigkeit der DINUK-Zertifikate. Zugleich sollen sie sicherstellen, dass die Nutzung der Zertifikate und Siegel transparent erfolgt und nicht zu einer missverständlichen oder rechtlich problematischen Außenkommunikation führt.

Geltungsbereich
Diese Nutzungsordnung gilt für alle von DINUK e.V. vergebenen Zertifikate, Bestätigungen, Siegel, Awards und digitalen Kennzeichen, die einem Unternehmen nach erfolgreicher Prüfung oder Zertifizierung zur Verfügung gestellt werden. Sie gilt insbesondere für die Nutzung auf Websites, Landingpages, in Social Media, in E-Mail-Signaturen, in Präsentationen, Broschüren, Flyern, Anzeigen, Messeständen, Angebotsunterlagen und sonstigen Print- und Online-Medien.
Die Nutzung ist nur dem jeweils zertifizierten Unternehmen für den konkret bestätigten Zertifizierungsstatus gestattet. Eine Verwendung durch verbundene Unternehmen, Tochtergesellschaften, Franchisepartner, Vertriebspartner oder sonstige Dritte ist nur zulässig, wenn DINUK e.V. dieser Nutzung ausdrücklich vorab in Textform zugestimmt hat.


Charakter der DINUK-Zertifikate und Siegel
DINUK e.V. ist ein gemeinnütziger Verein ohne Gewinnerzielungsabsicht. Zertifizierungen erfolgen ausschließlich über autorisierte Zertifizierungspartner, um Neutralität, Transparenz und Unabhängigkeit sicherzustellen; eine direkte Zertifizierung über DINUK e.V. erfolgt nach den Angaben auf der DINUK-Website nicht.
Die von DINUK e.V. vergebenen Zertifikate und Siegel sind keine staatlichen, öffentlichen oder behördlichen Zertifikate. Es handelt sich um vereinsgetragene, unabhängige Zertifikate und Kennzeichen eines gemeinnützigen Trägers mit definiertem Prüf- und Bewertungssystem.
Aus diesem Grund dürfen DINUK-Zertifikate und Siegel nie so verwendet oder beschrieben werden, dass bei Dritten der Eindruck eines amtlichen, hoheitlichen, staatlich verliehenen oder öffentlich-rechtlichen Gütesiegels entsteht. Jede Nutzung hat den privaten, vereinsgetragenen Charakter des Zertifikats zu respektieren und darf dessen Aussagegehalt nicht erweitern.


Zulässige Nutzung
Das zertifizierte Unternehmen darf das von DINUK e.V. bereitgestellte digitale Siegel sowie Hinweise auf die verliehene Zertifizierung im Rahmen seiner eigenen Unternehmenskommunikation verwenden. Zulässig ist die Nutzung insbesondere zur sachlichen Darstellung des erreichten Zertifizierungsstatus auf der eigenen Website, in Unternehmenspräsentationen, in gedruckten Informationsmaterialien sowie in berufs- und unternehmensbezogenen Profilen auf geeigneten Plattformen.
Das gerahmte Zertifikat darf in Geschäftsräumen, Empfangsbereichen, Besprechungsräumen oder bei unternehmensbezogenen Veranstaltungen gezeigt werden. Das digitale Siegel darf in den vom Unternehmen genutzten digitalen und gedruckten Medien verwendet werden, sofern die Darstellung unverändert, vollständig und dem verliehenen Status eindeutig zugeordnet bleibt.

Zulässig sind insbesondere Formulierungen wie:
• „Zertifiziert als ‚Nachhaltig orientiertes Unternehmen (DINUK e.V.)‘.“
• „Zertifiziert als ‚Klimabewusstes Unternehmen (DINUK e.V.)‘.“
• „Bestätigt im Rahmen des DINUK-Prüf- und Zertifizierungssystems.“
• „Geprüft nach den zugrunde gelegten DINUK-Kriterien.“haendlerbund+1

Unzulässige Veränderungen
Die von DINUK e.V. bereitgestellten Zertifikate, Siegel, Awards und sonstigen Kennzeichen dürfen weder inhaltlich noch gestalterisch verändert werden. Insbesondere unzulässig sind Änderungen an Texten, Farben, Proportionen, Schriften, Bildbestandteilen, Rahmen, Siegel-Elementen, Jahresangaben, Prüfhinweisen oder sonstigen grafischen und inhaltlichen Bestandteilen.
Ebenso unzulässig sind Ausschnitte, Überlagerungen, Animationen, Verzerrungen, farbliche Umgestaltungen, Ergänzungen eigener Logos innerhalb des Siegels, die isolierte Nutzung einzelner Bestandteile oder jede sonstige Bearbeitung, die den ursprünglichen Charakter des Zertifikats oder Siegels verändert. Die überlassenen Dateien dürfen nur in der von DINUK e.V. bereitgestellten Form verwendet werden.
Nicht zulässig ist außerdem, das Zertifikat oder Siegel in einen grafischen oder textlichen Kontext zu stellen, der den Aussagegehalt erweitert, verfälscht oder übersteigert. Das gilt insbesondere dann, wenn durch Zusätze, Überschriften oder Werbeaussagen ein weitergehender Eindruck vermittelt wird, als durch den verliehenen DINUK-Status tatsächlich bestätigt ist.

Zeitliche und sachliche Grenzen
Die Nutzung von DINUK-Zertifikaten und Siegeln ist nur während der gültigen Laufzeit des jeweiligen Zertifikats zulässig. Nach den Angaben auf der DINUK-Website beträgt die Laufzeit der Zertifikate grundsätzlich zwei Jahre ab Zertifizierungsdatum; zur Aufrechterhaltung des Status ist nach Ablauf eine erneute Überprüfung erforderlich.
Nach Ablauf, Entzug, Aussetzung oder sonstigem Wegfall des Zertifizierungsstatus ist jede weitere Nutzung des Zertifikats, des Siegels oder entsprechender Aussagen unverzüglich einzustellen. Ab diesem Zeitpunkt sind digitale Darstellungen zu entfernen und neu produzierte Print-Materialien, Werbemittel oder sonstige Kommunikationsmittel dürfen nicht mehr mit dem abgelaufenen oder nicht mehr bestehenden Zertifizierungsstatus versehen werden.
Die Nutzung ist zudem strikt auf den konkret verliehenen Status beschränkt. Ein Unternehmen, das etwa eine Bestätigung über „Geprüfte Nachhaltigkeit (DINUK e.V.)“ erhalten hat, darf nicht mit Aussagen oder Darstellungen werben, die den Eindruck einer Zertifizierung als „Nachhaltig orientiertes Unternehmen (DINUK e.V.)“ oder „Klimabewusstes Unternehmen (DINUK e.V.)“ erwecken.


Vorgaben für Aussagen zur Zertifizierung
Aussagen über eine DINUK-Zertifizierung müssen sachlich, präzise und dem tatsächlich verliehenen Status entsprechend formuliert sein. Maßgeblich ist immer die genaue Bezeichnung des verliehenen Zertifikats oder der Bestätigung einschließlich des Zusatzes „(DINUK e.V.)“, damit für Dritte klar erkennbar bleibt, auf welches System und welchen Träger sich die Aussage bezieht.
Zulässig sind Aussagen, die den Prüf- und Einordnungscharakter der Zertifizierung korrekt beschreiben. Empfehlenswert sind insbesondere Formulierungen wie „nach DINUK-Kriterien geprüft“, „durch DINUK e.V. zertifiziert“, „vereinsgetragenes Siegel“ oder „Zertifizierung im Rahmen des DINUK-Systems“.
Nicht zulässig sind demgegenüber Aussagen, die den Eindruck einer allgemeinen, absoluten oder amtlich bestätigten Umweltleistung erzeugen. Vermeidbar sind insbesondere Formulierungen wie „offizielles Nachhaltigkeitssiegel“, „amtlich geprüft“, „staatlich zertifiziert“, „behördlich anerkannt“, „vollständig nachhaltig“, „allgemein klimaneutral bestätigt“ oder sonstige Aussagen, die über den konkreten DINUK-Zertifizierungsstatus hinausgehen.

EmpCo-konforme Kommunikation
Im Lichte der EmpCo-Richtlinie ist bei jeder Kommunikation mit DINUK-Zertifikaten und Siegeln darauf zu achten, dass keine pauschalen, unklaren oder missverständlichen Umweltaussagen getroffen werden. Allgemeine Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „grün“ oder „klimaneutral“ sind in der Außendarstellung besonders sensibel, wenn sie nicht präzise eingeordnet und durch den konkreten Prüfrahmen gedeckt sind.
Deshalb sollten Unternehmen Aussagen zu DINUK-Zertifikaten möglichst immer mit einer klaren Benennung des konkreten Zertifikatstitels verbinden, etwa „Nachhaltig orientiertes Unternehmen (DINUK e.V.)“ oder „Klimabewusstes Unternehmen (DINUK e.V.)“. Ebenso sollte deutlich bleiben, dass es sich nicht um ein staatliches oder behördliches Zertifikat handelt, sondern um ein Zertifikat bzw. Siegel eines unabhängigen gemeinnützigen Vereins.
Besondere Zurückhaltung ist bei Aussagen geboten, die als umfassende Umwelt- oder Klimaleistungsbehauptung verstanden werden könnten. Ein DINUK-Zertifikat darf daher nicht in einer Weise beworben werden, die den Eindruck vermittelt, das zertifizierte Unternehmen sei insgesamt und ohne weitere Einordnung „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ im allgemeinen Rechtsverständnis.

Platzierung und Darstellung in Medien
Bei der Verwendung auf Websites sollte das DINUK-Siegel gut erkennbar, aber nicht irreführend hervorgehoben werden. Empfehlenswert ist eine Platzierung in Zusammenhang mit erläuternden Informationen zum Zertifizierungsstatus, etwa auf einer Zertifizierungs-, Nachhaltigkeits- oder Über-uns-Seite, ergänzt um eine kurze Einordnung des Zertifikats und seines Trägers.
In Print-Medien, Anzeigen oder Broschüren sollte das Siegel nur in einer Darstellungsgröße verwendet werden, die Lesbarkeit und Vollständigkeit sicherstellt. Auch dort dürfen keine verkürzten, sinnverändernden oder übersteigernden Begleittexte verwendet werden, die den eigentlichen Aussagegehalt des Zertifikats erweitern.
Bei Social-Media-Beiträgen, Bannerformaten oder Anzeigen mit begrenztem Platz sollte zumindest die korrekte Bezeichnung des Zertifizierungsstatus verwendet werden. Wenn eine ausführliche Erläuterung dort nicht möglich ist, sollte das Unternehmen auf eine weiterführende Seite mit transparenter Einordnung des Zertifikats verlinken.

Folgen bei Verstößen
Bei Verstößen gegen diese Nutzungsordnung kann DINUK e.V. das zertifizierte Unternehmen zur sofortigen Anpassung oder Unterlassung der beanstandeten Nutzung auffordern. Bei schwerwiegenden oder fortgesetzten Verstößen kann DINUK e.V. die weitere Nutzung des Zertifikats oder Siegels untersagen und gegebenenfalls den kommunizierten Zertifizierungsstatus öffentlich oder gegenüber dem betroffenen Unternehmen klarstellen.
Unberührt bleiben weitergehende Ansprüche, soweit durch eine unzulässige Nutzung Rechte von DINUK e.V. verletzt, Dritte irregeführt oder der Ruf und die Glaubwürdigkeit des Zertifizierungssystems beeinträchtigt werden. Ziel der Nutzungsordnung ist jedoch in erster Linie eine einheitliche, transparente und rechtskonforme Verwendung der DINUK-Kennzeichen.

Ansprechpartner
Bei Fragen zur zulässigen Nutzung von Zertifikaten, Siegeln, Awards oder Formulierungen zur DINUK-Zertifizierung sollte vor Veröffentlichung Rücksprache mit dem zuständigen autorisierten Zertifizierungspartner gehalten werden. Da Zertifizierungen ausschließlich über autorisierte Zertifizierungspartner erfolgen, ist auch dies ein sinnvoller Prüfweg für Einzelfälle der Kommunikation.


FAQ

Welche Unterlagen erhalte ich nach erfolgreicher DINUK-Zertifizierung?
Nach erfolgreicher Zertifizierung erhalten Unternehmen nach den Angaben auf der DINUK-Website ein gerahmtes Zertifikat sowie ein digitales Siegel zur Nutzung in digitalen und gedruckten Medien. Darüber hinaus werden auf der Zertifikatsseite weitere Bestandteile des Zertifikatspakets beschrieben, etwa Award, Report und ergänzende Unterlagen.


Darf ich das DINUK-Siegel auf meiner Website und in Broschüren verwenden?
Ja, die Nutzung in digitalen und gedruckten Unternehmensmedien ist grundsätzlich zulässig, sofern der verliehene Status korrekt bezeichnet wird und Siegel sowie Zertifikat unverändert verwendet werden. Die Nutzung muss sich stets auf den konkret verliehenen Zertifizierungsstatus beziehen.

Darf ich das DINUK-Siegel grafisch an mein Corporate Design anpassen?
Nein. Zertifikate und Siegel dürfen weder inhaltlich noch stilistisch verändert werden. Insbesondere sind Änderungen an Farben, Texten, Proportionen, Schriften oder sonstigen Gestaltungselementen unzulässig.

Darf ich mit allgemeinen Aussagen wie „nachhaltig zertifiziert“ oder „offizielles Nachhaltigkeitssiegel“ werben?
Solche pauschalen Aussagen sind nicht empfehlenswert und können im Lichte der EmpCo-Regeln problematisch sein. Sicherer sind konkrete Aussagen mit genauer Benennung des verliehenen DINUK-Zertifikats und klarer Einordnung des vereinsgetragenen Charakters.

Darf ich das Siegel nach Ablauf des Zertifikats weiter nutzen?
Nein. Die Nutzung ist nur während der Gültigkeitsdauer des Zertifikats zulässig. Nach Ablauf oder Wegfall des Status ist die weitere Nutzung einzustellen.